Finanzielle Förderung - Wir helfen euch gerne!
Wenn ihr nach dem Durchlesen zweifelt, ob euer Projekt förderungswürdig ist oder etwas nicht versteht,
wendet euch bitte uns.
Das Landesnetzwerk hat vier Bereiche, bei denen sie LSBT*-Jugendgruppen vor Ort unterstützen
und Projektgelder vermitteln kann.
A) Öffentlichkeitsarbeit
Egal ob A, B, C oder D:
Wenn ihr eine Idee habt, dann teilt sie uns mit. Wir können dann gemeinsam überlegen, wie euer Projekt umgesetzt werden kann und welche Kosten anfallen.
Vermittlung und Beantragung von Fördergeldern
Die Fördersumme, die das Landesnetzwerk Queere Jugend Niedersachsen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung und Vernetzung durch das Land Niedesachsen vermitteln kann, ist begrenzt.
Wir bemühen uns daher um eine faire Vermittlung. Bei größeren Projekten unterstützen und beraten wir euch gerne bei der Beantragung von Mitteln bei Stiftungen und anderen Geldgeber_innen.
1. Wer kann Förderung beantragen?
2. Wie kann die Förderungsvermittlung beantragt werden?
3. Abrechnungsmöglichkeiten
4. Worauf muss geachtet werden?
Verweis auf das Queere Jugend Niedersachsen Landesnetzwerk und Fördernde
Bei Einzelausgaben über 1000 Euro € müssen drei Angebote eingereicht werden. Aus diesen ist das günstigste auszuwählen und die Rechnung als Originalbeleg einzureichen. Das Datum auf den Angeboten muss vor dem Datum der Rechnung datiert sein.
Nachweise über Aktionen
Fahrtkosten
Wenn ihr nach dem Durchlesen zweifelt, ob euer Projekt förderungswürdig ist oder etwas nicht versteht,
wendet euch bitte uns.
Das Landesnetzwerk hat vier Bereiche, bei denen sie LSBT*-Jugendgruppen vor Ort unterstützen
und Projektgelder vermitteln kann.
A) Öffentlichkeitsarbeit
- Mit Öffentlichkeitsarbeit sind Maßnahmen gemeint, die dazu dienen, eure Gruppe bekannter zu machen. Ihr wollt Flyer drucken, einen Banner für CSD-Umzüge professionell anfertigen lassen, ein Roll-Up für den nächsten Infostand anschaffen oder Aufkleber mit eurem Logo drucken lassen? Kein Thema! Solche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind finanziell überschaubar und können über das Landesnetzwerk finanziert werden.
- Zudem verfügen wir über viel Erfahrung bei der Erstellung von Druckerzeugnissen und können euch beraten, wie ihr zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis an brauchbare Printprodukte kommt.
- Alle Menschen, die sich in verschiedenen Städten für LSBT*-Jugendliche einsetzen, sammeln lehrreiche Erfahrungen beim Aufbau der Jugendgruppen, stoßen auf Hindernisse und finden originelle Lösungen. Was liegt da näher, als von diesem großen Fundus an Wissen, Erfahrungen und Lösungsideen zu profitieren? Das geht am besten, wenn ihr euch untereinander kennt, Erfahrungen austauscht und euch miteinander vernetzt.
- Außerdem gibt es viele Aktionen, die in einer großen Gruppe mehr Spaß machen oder effektiver sind als in einer kleinen. Das können sein:
- gemeinsame CSD-Auftritte von Jugendgruppen einer Region,
- gegenseitige Besuche von Events und gemeinsame Aktionen,
- gemeinsame Ausflüge und noch vieles mehr.
- Das Landesnetzwerk kann bei der Übernahme von Fahrtkosten, Miete für Räume und Geräte bei Vernetzungstreffen oder dafür notwendigen Anschaffungen finanzielle Förderung vermitteln.
- Vielleicht habt ihr Lust, euch mit inhaltlichen Fragen zu beschäftigen und Gäste einzuladen, die sich mit bestimmten Themen gut auskennen und euch davon berichten können oder euch etwas beibringen:
- Wie haben Lesben und Schwule eigentlich in den 1960/70er Jahren gelebt?
- Wie war das damals mit der Aids-Krise in den 1980ern?
- Wie ist es lesbisch/schwul/trans* zu sein und eine Behinderung zu haben?
- Was bedeutet es trans* zu sein und fühlen sich trans* Jugendliche automatisch in einer lesbisch-schwulen Jugendgruppe wohl?
- Möglicherweise möchtet ihr euch auch als Gruppenleiter_innen weiter qualifizieren, eine Schulung zum Erwerb der Juleica-Card besuchen oder einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Wenn ihr zu solchen oder anderen Themen inhaltlich arbeiten wollt, kann das Landesnetzwerk Honorare für Referent_innen, Kursgebühren, Materialien, Fahrtkosten etc. erstatten.
- Vielleicht benötigt ihr bestimmtes Material, wie einen PC zur Gruppenverwaltung oder einen Drucker. Bei Gruppenausstattungen sucht bitte immer vor der Planung das Gespräch mit uns.
Egal ob A, B, C oder D:
Wenn ihr eine Idee habt, dann teilt sie uns mit. Wir können dann gemeinsam überlegen, wie euer Projekt umgesetzt werden kann und welche Kosten anfallen.
Vermittlung und Beantragung von Fördergeldern
Die Fördersumme, die das Landesnetzwerk Queere Jugend Niedersachsen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung und Vernetzung durch das Land Niedesachsen vermitteln kann, ist begrenzt.
Wir bemühen uns daher um eine faire Vermittlung. Bei größeren Projekten unterstützen und beraten wir euch gerne bei der Beantragung von Mitteln bei Stiftungen und anderen Geldgeber_innen.
1. Wer kann Förderung beantragen?
- Anträge auf Projektmittel-Vermittlung des Landesnetzwerks Queere Jugend Niedersachsen können nur LSBT*-Jugendprojekte
2. Wie kann die Förderungsvermittlung beantragt werden?
- Mit Antrag: Förderung von Maßnahmen zur Fortbildung, Infoveranstaltungen und Vernetzung sowie Förderung von Druckerzeugnissen zur Öffentlichkeitsarbeit
Bei Maßnahmen zur Vernetzung mit LSBT*-Jugendprojekten und Fortbildungsveranstaltungen ist es notwendig, dass ihr einen Antrag auf Förderung stellt. Bitte fügt eine formlose Beschreibung eures Projekts bei. Diese sollte nicht länger als eine DIN A4-Seite sein. Bitte denkt bei Printerzeugnissen immer daran, dass das Logo der Förderin/des Förderers sichtbar und ebenso die Logos des Landesnetzwerks und des Förderprogramms G³ des Landesjugendrings Niedersachen platziert sind.
Eine Vorlage für den Antrag findet ihr hier als Anlage.
3. Abrechnungsmöglichkeiten
- Es gibt zwei Abrechnungsmöglichkeiten: Entweder ihr streckt die anfallenden Kosten gemäß der Förderungszusage vor und bekommt diese nach Einreichung des jeweiligen Erstattungsbelegs zurück.
- Oder ihr lasst die Rechnungen (vom Grafiker, der Druckerei, Referent_innen, Raummiete etc.) direkt an das Landesnetzwerk Queere Jugend schicken. In diesem Fall sprecht das bitte vorher mit uns ab!
- Bei Fragen und Unsicherheiten sprecht uns bitte vor der Antragstellung an. Wir helfen euch gerne weiter.
4. Worauf muss geachtet werden?
- Bevor ihr mit konkreten Planungen in den Bereichen Fortbildung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit beginnt, nehmt bitte diese Hinweise zur Abrechnung von Geldern, die über das Landesnetzwerk Queere Jugend zur Verfügung gestellt werden, zur Kenntnis. Wenn irgendetwas unklar ist, meldet euch einfach – telefonisch oder per Mail.
- Vorab: eine Erstattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn euch eine Bestätigungsemail oder eine schriftliche Zuwendungsbestätigung von uns vorliegt. Nicht abgesprochene Ausgaben können nicht erstattet werden.
Verweis auf das Queere Jugend Niedersachsen Landesnetzwerk und Fördernde
- Bei Druckerzeugnissen, die gefördert werden, muss das Logo der Förderin/des Förderers sichtbar verwendet werden, ebenso wie die Logos des Landesnetzwerks und des Förderprogramms G³ des Landesjugendrings Niedersachen
- Dies gilt auch für die Bewerbung von geförderten Veranstaltungen. Die Logos könnt ihr direkt bei uns anfordern, wir mailen sie euch dann zu.
- Wir benötigen von allen Ausgaben Originalbelege, also Rechnungen, Bons etc. Ohne diese Belege ist eine Erstattung nicht möglich!
Bitte beachtet, dass die gekauften Waren auf den Belegen benannt sein müssen. Außerdem müssen Datum, Geldempfänger_in, Betrag und Mehrwertsteuer eindeutig ausgewiesen sein. Lasst euch bei unklaren Bons zusätzlich eine Quittung aushändigen.
Bei Einzelausgaben über 1000 Euro € müssen drei Angebote eingereicht werden. Aus diesen ist das günstigste auszuwählen und die Rechnung als Originalbeleg einzureichen. Das Datum auf den Angeboten muss vor dem Datum der Rechnung datiert sein.
Nachweise über Aktionen
- Wir benötigen Nachweise, dass Aktionen und Projekte auch tatsächlich stattgefunden haben bzw. Investitionen auch getätigt wurden. Von allen produzierten Druckmaterialien wie z.B. Flyern, Aufklebern etc. brauchen wir ein Belegexemplar. Wenn vorhanden, schickt uns zudem Protokolle, Dokumentationen, Fotos, Presseartikel, Pressemitteilungen oder andere Veranstaltungsnachweise. Außerdem muss bei Zuwendungen über 1000 Euro ein detaillierter Sachbericht angefertigt werden.
- Sollte euer Projekt über weitere Einnahmen verfügen, benötigen wir eine Einnahmen/Ausgabenübersicht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Projekte je zu Teilen durch das Landesnetzwerk, kommunale Träger oder private Spenden bzw. Eintrittsgelder vermittelt und finanziert werden.
- Solltet ihr Referent_innen buchen oder andere Personalkosten abrechnen wollen, macht dies bitte in Form von Honorar- und Werkverträgen. Entsprechende Vorlagen könnt ihr bei uns anfordern. Gerne könnt ihr auch die Vorlagen eures Trägers (falls ihr einen habt) verwenden. Auf jeden Fall benötigen wir einen unterschriebenen Nachweis über die Erfüllung der Verträge.
- Bei von euch selbst getätigten Überweisungen benötigen wir einen Kontoauszug von dem überweisenden Konto als Beleg. Betrag und Kontoinhaber_in müssen eindeutig zu erkennen sein. Gerne könnt ihr alle anderen Angaben schwärzen.
Fahrtkosten
- Fahrtkosten können im Rahmen des Landesreisekostengesetzes erstattet werden. Grundsätzlich sind nur Fahrten mit dem ÖPNV erstattungsfähig. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, gerade wenn ihr im ländlichen Raum wohnt. Diese bitte vorher mit uns absprechen und in der Fahrtkostenerstattung ausführlich begründen. Das Formular könnt ihr bei uns anfordern.
- Wenn ihr im Zweifel seid, ob geplante Ausgaben abrechnungsfähig sind, wendet euch bitte vorher an das Landesnetzwerk Queere Jugend. Wir stehen euch bei Fragen jederzeit zur Verfügung!